Unfälle passieren schnell und unerwartet
Oft sind längere Aufenthalte im Krankenhaus oder Invalidität die Folge von Unfällen. Sichern Sie sich daher gegen die finanziellen Risiken eines Unfalls ab.
Ihre Vorteile:
- Finanzielle Absicherung bei Unfällen
- Sicherheit vor unerwarteten Folgen
Wozu brauche ich eine private Unfallversicherung?
Viele Unfällen endet glücklicherweise ohne bleibende Gesundheitsschäden. Dennoch kann es passieren, dass Betroffene sich schwer verletzen und können dann ihren Beruf und ihre Freizeitgewohnheiten nicht mehr ausüben. Die meisten Unfälle ereignen sich nach wie vor in der Freizeit, in der kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht.
Die private Unfallversicherung kann diese Lücke schließen und die entstehenden Einbüßen beim Einkommen ausgleichen.
Was ist ein Unfall?
Damit ein Unfall auch für die Versicherung als Unfall gilt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Nur dann wird von den Versicherern eine entsprechende finanzielle Entschädigung geleistet.
Das bedeutet:
- Ein Unfall muss plötzlich passieren.
- Ein Unfall ist nicht beabsichtigt.
- Ein Unfall ist ein von außen einwirkendes Ereignis.
- Die Schädigung durch den Unfall stellt eine direkte Beeinträchtigung der Gesundheit dar.
Wer kann eine privaten Unfallversicherung abschließen?
Jede Person kann direkt ab der Geburt versichert werden. Personen aller Altersgruppen können sich vor den finanziellen Einbußen durch einen Unfall schützen. Da alle Menschen gewissen Gefahren ausgesetzt sind und einen Unfall erleiden können, können sich nahezu alle Personen versichern.
Wann und wo gilt die Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung gilt in den meisten Fällen weltweit und rund um die Uhr. Unfälle in der Freizeit werden ebenso erfasst, wie Unfälle während der Arbeitszeit.
Welche Leistungen bietet eine Unfallversicherung?
Der zentrale Bestandteil einer Privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Diese ist immer eingeschlossen. Doch es gibt noch weitere individuelle Leistungen:
- Todesfall
- Tagegeld
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Übergangsgeld
- Bergungskosten
- Kosmetische Operationskosten
Was ist nicht versichert?
- Unfälle, die dem Versicherten während der Ausführung einer Straftat oder beim Versuch einer Straftat zustoßen.
- Unfälle, die sich unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse ereignen. Dasselbe gilt bei Unfällen durch innere Unruhen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter steht.
- Unfälle, welche aufgrund von Bewusstseinsstörungen passieren. Hierzu können z.B. epileptische Anfälle, aber auch Trunkenheit gehören.
- Unfälle, die sich bei Rennveranstaltungen ereignen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
- Unfälle, bei den der Versicherte als Luftfahrzeugführer agiert oder beruflich ein Luftfahrzeug nutzt
- Gesundheitsschäden durch Strahlen (z.B. Röntgenstrahlen) sind oftmals nicht versichert.
- Gesundheitsschäden, welche durch Eingriffe oder Maßnahmen entstehen, die von der versicherte Person selbst oder im Auftrag an ihrem Körper vorgenommen werden