Berufsunfähigkeit
Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft.
Sichern Sie dieses Vermögen dauerhaft ab und vertrauen Sie dabei nicht auf eine Unterstützung vom Staat. Der Gesetzgeber ist keine große Hilfe.
Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsschutz in der Deutschen Rentenversicherung für alle nach 1960 Geborenen drastisch eingeschränkt. Sie bekommen – wenn überhaupt – nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die zum Leben meist nicht ausreicht.
Selbständige und Berufsanfänger trifft es besonders hart.
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn spezielle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Insgesamt müssen 5 Beitragsjahre vorhanden sein und in den letzten 5 Jahren müssen mindestens 36 Pflichtbeiträge nachgewiesen werden oder
- vor dem 1. Januar 1984 müssen 5 Beitragsjahre liegen und ab 1984 muss jeder Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein
- Berufsanfänger genießen Sonderregelungen, zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall. Wie hoch ist das Risiko, berufsunfähig zu werden? Wie hoch ist das Risiko, berufsunfähig zu werden?
Viele glauben, am ehesten durch einen Unfall berufsunfähig zu werden. In Wirklichkeit werden fast neun von zehn Renten durch eine Krankheit verursacht.
Ursachen für Berufsunfähigkeit:
- Neurologische Erkrankungen 6 &
- Sonstige Erkrankungen 8 %
- Erkrankungen des Bewegungsapparates 19 %
- Krebserkrankungen 20 %
- Psychische Erkrankungen 27 %
- Unfallfolgen 12 %
- Herz- und Gefäßerkrankungen 8 %
Sie haben die Wahl! Ein eigenständiger Berufsunfähigkeitsvertrag oder eine Kombination mit einem Altersvorsorgevertrag? Wir bieten Ihnen für jede Lebenssituation eine individuelle Lösung. Auf Wunsch hält Ihr Schutz mit Ihrer persönlichen Entwicklung Schritt.
Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Einschluss einer Dynamik so gestalten, dass sie sich den steigenden Lebenshaltungskosten und Ihrem Einkommen anpasst.
Sie möchten Ihren Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen?
Kein Problem. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Ihren Schutz zu erweitern, z.B.:
- Bei Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Bei Geburt oder Adoption
- Bei Beginn eines Studiums
- Bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums
- Bei Existenzgründung (berufliche Selbstständigkeit)
- Bei einem Einkommenssprung etc.